1. Geltungsbereich

1.1          Die nachstehenden Teilnahmebindungen gelten für den Frauenlauf Frankfurt, im Folgenden „Veranstaltung“ genannt.

1.2          Veranstalter ist die motion events GmbH, Sonnemannstraße 5, 60314 Frankfurt am Main, www.motionevents.de, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

1.3          Die Teilnahmebedingungen regeln das zwischen der Teilnehmerin und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmerin. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmerin erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
 

2. Anmeldung und Startgebühr

2.1          Die Anmeldung zur Veranstaltung muss schriftlich per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” erfolgen. Vor Absenden der Anmeldung kann die Teilnehmerin noch einmal alle Daten auf Eingabefehler hin überprüfen. Die Anmeldung ist in deutscher Sprache möglich.
Der Vertrag kommt durch Übersendung der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, welche umgehend nach Abschluss der Anmeldung per E-Mail übermittelt wird. Mit der Anmeldebestätigung erhält die Teilnehmerin den Vertragstext einschließlich aller von ihr bei der Anmeldung eingegebenen Daten.

Im Falle einer Gruppenanmeldung garantiert die Anmelderin, dass sie zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für sie abgeben darf. Die Anmelderin wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen.

Minderjährige dürfen ausschließlich durch ihre Erziehungsberechtigten angemeldet werden.

2.2          Die Startgebühr beträgt regulär 34,- Euro inkl. MwSt. 

2.3          Die Zahlung der Startgebühr sowie der Gebühren für gebuchte Zusatzleistungen (Zeitmessung, T-Shirt Druck) erfolgt wahlweise über SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte.

2.4          Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmerinnen und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, welches auf der Website der Veranstaltung bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten oder nach dem spätesten Anmeldedatum eingehen werden nicht angenommen.

2.5          Sofern das Teilnehmerkontingent noch nicht erreicht ist, sind Nachmeldungen vor Ort gegen Barzahlung möglich.

2.6          Vor der Veranstaltung erhält die Teilnehmerin einen Startpass zusammen mit wichtigen Veranstaltungsinformationen. Die Übersendung des Startpasses erfolgt bis spätestens Mittwoch vor der Veranstaltung per E-Mail. Der Startpass muss beim Betreten des Veranstaltungsgeländes sowie bei der Abholung der Startunterlagen vorgelegt werden.

2.7          Ein Rücktritt von der Veranstaltung bzw. die Stornierung einer Anmeldung und/oder der gebuchten Zusatzleistungen durch die Teilnehmerin ist grundsätzlich nicht möglich.

2.8          Eine Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist bis einschließlich Sonntag vor der Veranstaltung online über den Teilnehmerbereich gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- Euro inkl. MwSt. möglich. Von der ursprünglich angemeldeten Teilnehmerin gebuchte Zusatzleistungen werden nicht auf die neue Anmeldung übertragen und nicht erstattet. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Abschluss der neuen Anmeldung fällig und geht dementsprechend zu Lasten der neu angemeldeten Teilnehmerin.

2.9          Ein Wechsel der Teilnehmerin von Laufen auf Walken sowie von 5 auf 10 Kilometer oder umgekehrt ist bis einschließlich Sonntag vor der Veranstaltung online über den Teilnehmerbereich kostenfrei möglich.

2.10       In Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen ist der Veranstalter verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltungen vorzunehmen, diese ganz oder in Teilen abzusagen oder Maßnahmen zu treffen, die eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltungen unmöglich machen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber den Teilnehmerinnen und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnehmerbeiträge. Ebenso darf der Veranstalter Startrechte entziehen, einzelne oder alle Teilnehmerinnen von den Veranstaltungen ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmerinnen umgehend informiert. Wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmerinnen keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge.
 

3. Teilnahmeberichtigung und Wettbewerbsregeln

3.1          Teilnahmeberechtigt ist jede weibliche Person, die das für den jeweiligen Wettbewerb vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und keinem Startverbot unterliegt. Die Teilnehmerin muss höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen.

3.2          Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 2011 und älter.

3.2          Die Teilnehmerin erkennt die bei der Veranstaltung geltenden internationalen Wettkampfregeln (IWR) der IAAF bzw. des DLV, insbesondere die Anti-Doping-Bestimmungen, an.

3.3          Die Teilnehmerin versichert, dass sie am Tag der Veranstaltung nur dann antritt, wenn sie gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat. Wenn die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung besteht oder bestehen könnte, wird die Teilnehmerin umgehend aus dem Rennen genommen und von der Veranstaltung ausgeschlossen.

3.4          Jede Teilnehmerin erhält ihre Startnummer vor Ort gegen Vorlage des Startpasses. Soweit eine Teilnehmerin ihre Startnummer nicht selbst abholt, benötigt die Abholerin den Startpass oder eine schriftliche Vollmacht der Teilnehmerin, die Zusammen mit einer Kopie des Personalausweises vorgelegt werden muss.
Die Teilnehmerin versichert, dass die von ihr angegebenen Daten richtig sind, und verpflichtet sich, ihre Startnummer an keine andere Person weiterzugeben.

3.5          Die offizielle Startnummer muss auf der Brust getragen werden und darf in keiner Weise verändert werden. Insbesondere darf der Werbedruck weder unsichtbar noch unkenntlich gemacht werden.

3.6          Die Zeitmessung ist optional. Sofern eine Zeitmessung gebucht wurde, befindet sich auf der Rückseite der Startnummer ein entsprechender Transponder. Die Zeit wird nur gewertet, wenn die Startnummer mit Transponder ordnungsgemäß getragen und die am Start und im Ziel ausgelegte Kontrollmatte überlaufen wird.

3.7          Es ist verboten, die Strecke zu verlassen oder abzukürzen, sich von Nicht-Teilnehmern oder Personen mit Hilfsmitten (Fahrrad, Inline-Skates) begleiten zu lassen oder selbst jegliche Arten von Hilfsmitteln (ausgenommen Walking-Stöcke) zu verwenden.

3.8          Organisatorische Hinweise und wichtige Veranstaltungsinformationen gibt der Veranstalter der Teilnehmerin vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. medizinisches Personal, Security) ist jederzeit Folge zu leisten.
 

4. Ergebnisse und Disqualifikation

4.1          Jede Teilnehmerin, die gegen die internationalen Wettkampfregeln oder die Teilnahmebedingungen verstößt oder den Anweisungen des Veranstalters einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen nicht Folge leistet, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen und disqualifiziert. Ein Ausschluss von der Veranstaltung und / oder eine Disqualifikation erfolgt unter anderem aus den folgenden Gründen:

  • bei unsportlichem oder undiszipliniertem Verhalten
  • bei Zuwiderhandlungen der Anweisungen des Veranstalters einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören
  • bei Gefährdung der Sicherheit der übrigen Teilnehmerinnen
  • bei Verstoß gegen die internationalen Anti-Doping-Bestimmungen
  • bei unerlaubter Hilfe von außen (z.B. Schrittmacher per Fahrrad)
  • bei Veränderung (z.B. Umknicken, Verkleinern) oder Verdecken der Startnummer
  • bei Abkürzen der Strecke

4.2          Die Ergebnislisten werden auf der Website der Veranstaltung veröffentlicht und vor Ort ausgehängt. Ein Einspruch gegen die Ergebnisse ist lediglich schriftlich und innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung möglich.


5. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung werden zu redaktionellen wie auch kommerziellen Zwecken Foto- und Videoaufnahmen gefertigt, auf denen Teilnehmerinnen zu sehen sein werden. Aufgrund der Größe der Veranstaltung ist es nicht möglich ist, einzelne Teilnehmerinnen aus den Bildern herauszuschneiden. Mit ihrer Anmeldung räumt die Teilnehmerin dem Veranstalter daher ein einfaches, unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie übertragbares Nutzungsrecht an den im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Fotos, Videos sowie Interviews ein.
 

6. Haftungsbegrenzung

6.1          Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:

Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Veranstalter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.2       Unbeschadet der vorstehenden Regelung übernimmt der Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmerin, die sich aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben. Die Vergütung für eventuelle medizinische Behandlungen durch das medizinische Personal vor Ort hat jede Teilnehmerin selbst zu tragen.
 

7. Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Nr. 9 BGB steht der Teilnehmerin kein Widerrufsrecht zu.
 

8. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.frauenlauf-frankfurt.de/datenschutz.
 

9. Schlussbestimmungen

9.1       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2       Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.